Entgeltordnung für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Sirchingen

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§ 1 Erhebungsgrundsatz

Für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Bad UrachSirchingen wird ein Entgelt nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhoben.

§ 2 Entstehung und Fälligkeit

Das Benutzungsentgelt wird innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Sirchingen kann von der Entrichtung eines Vorschusses auf das Benutzungsentgelt abhängig gemacht werden.

§ 3 Gebührenschuldner

Schuldner des Entgelts ist der Benutzer beziehungsweise der Veranstalter. Mehrere Benutzer beziehungsweise Veranstalter haften als Gesamtschuldner.

§ 4 Berechnung der Zeitdauer der Nutzung

Das Benutzungsentgelt wird ab dem Zeitpunkt der Hallenöffnung bis zum Ende der Veranstaltung pro Veranstaltungstag berechnet.

§ 5 Mehrwertsteuer

Sofern der Betrieb umsatzsteuerpflichtig ist, kommt zu dem Benutzungsentgelt die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzu.

§ 6 Ausfall angemeldeter Veranstaltungen

(1) Wird vom Veranstalter oder Benutzer eine ihm bereits verbindlich zugesagte Veranstaltung aus Gründen, die die Stadt nicht zu vertreten hat, abgesagt, so hat er das sich nach § 7 ergebende Benutzungsentgelt zu einem Drittel zu entrichten.

(2) Von der Erhebung kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn die Absage mindestens 3 Wochen vor den Veranstaltungsterminen erfolgt ist oder die Halle am gleichen Tag für eine andere Veranstaltung vergeben werden konnte.

§ 7 Entgeltsätze

(1) Vor jeder Feier beziehungsweise Veranstaltung ist bei der Stadt Bad Urach - Verwaltungsstelle Sirchingen – eine Kaution für Schäden am Inventar und für Reinigungsrückstände im Sinne von § 7 Absatz 2, Satz 3 dieser Entgeltordnung in Höhe von 350,00 Euro (Mehrzweckhalle) beziehungsweise 100,00 Euro (Vereinsraum und Jugendraum) zu hinterlegen.

(2) Die gemieteten Räumlichkeiten sind nach Beendigung der Feier bzw. der Veranstaltung in gereinigtem Zustand zu übergeben. Näheres regelt die Benutzungsordnung. Wird bei der Abnahme der Räumlichkeiten und der Außenanlagen ein Reinigungsrückstand beziehungsweise ein zusätzlicher Reinigungsbedarf festgestellt, werden für dessen Beseitigung durch Bedienstete der Stadt Bad Urach 25,00 Euro je angefangene Arbeitsstunde in Rechnung gestellt.

(3) Für die Inanspruchnahme von Bediensteten der Stadt Bad Urach beim Auf- und Abbau der Bühne bzw. der Bühnentechnik, werden 25,00 Euro je angefangene Arbeitsstunde in Rechnung gestellt.

(4) Für die Benutzung der Mehrzweckhalle und des Versammlungsraumes gelten die folgenden Entgeltsätze je Veranstaltungstag einschließlich des Mobiliars und der Lautsprecheranlage:

1. Mehrzweckhalle

1.1a) Familienfeiern, Betriebsfeiern und sonstige Veranstaltungen von Veranstaltern aus Bad Urach 150,00 Euro

1.1b) Veranstaltungen von Vereinen aus Bad Urach 100,00 Euro

1.1c) Familienfeiern, Betriebsfeiern und sonstige Veranstaltungen von Auswärtigen 350,00 Euro

1.2 Miete für Hallenschutzboden (inklusive Verlegematerial) 150,00 Euro

1.3 Benutzung der mobilen Bühne 50,00 Euro

1.4 Benutzung der Großküche

- Essen wird geliefert 150,00 Euro

- Essen wird vor Ort gekocht 250,00 Euro

1.5 Benutzung der Halle zum Auf- und Abbau (pro Tag)*

- Einheimische Mieter 75,00 Euro

- Auswärtige Mieter 175,00 Euro (* nicht gebührenpflichtig ist die Zeit am Vortag ab 16:00 Uhr und die Zeit am Folgetag bis 12:00 Uhr)

2. Versammlungsraum (incl. Teeküche) 60,00 Euro

3. Jugendraum 40,00 Euro