Satzung der Stadt Bad Urach über die Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2026

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Aufgrund von §§ 8 Abs. 1 und 14 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.02.2026 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Verkaufssonntage, Öffnungszeiten

Aus Anlass der Veranstaltungen „Bad Urach blüht auf“ mit Bauernmarkt und dem „Apfelfest“ mit Bauernmarkt zum Abschluss der Herbstlichen Musiktage dürfen in Bad Urach (Kernstadt) Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg am Sonntag, 22. März 2026 („Bad Urach blüht auf“) und am Sonntag, 11. Oktober 2026 („Apfelfest“) jeweils in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein.

§ 2 Ordnungswidrigkeiten

Zuwiderhandlungen gegen diese Satzung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von 
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt:
Bad Urach, den 25.02.2026

Michael Schweizer
1.    StV. Bürgermeister