Aufgrund von §§ 8 Abs. 1 und 14 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.02.2026 folgende Satzung beschlossen:
Aus Anlass der Veranstaltungen „Bad Urach blüht auf“ mit Bauernmarkt und dem „Apfelfest“ mit Bauernmarkt zum Abschluss der Herbstlichen Musiktage dürfen in Bad Urach (Kernstadt) Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg am Sonntag, 22. März 2026 („Bad Urach blüht auf“) und am Sonntag, 11. Oktober 2026 („Apfelfest“) jeweils in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein.
Zuwiderhandlungen gegen diese Satzung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg.
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt:
Bad Urach, den 25.02.2026
Michael Schweizer
1. StV. Bürgermeister