Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung) für den Bereich „Ortskern Wittlingen“ im Bereich Zehntplatz in Bad Urach-Wittlingen

Satzung_ueber_ein_besonderes_Vorkaufsrecht_Vorkaufssatzung_fuer_den_Bereich_Ortskern_Wittlingen_im_Bereich_Zehntplatz_in_Bad_Urach-Wittlingen.pdf

Lageplan_vom_29.09.2025.pdf

Aufgrund von § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 7. Oktober 2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Zweck der Satzung/Städtebauliche Maßnahme

(1) Die Stadt Bad Urach beabsichtigt für den Bereich „Ortskern Wittlingen“ in Bad Urach-Wittlingen Maßnahmen zur städtebaulichen Aufwertung des Ortskerns in Betracht zu ziehen.

(2) Zur Sicherung dieses Ziels erlässt die Stadt Bad Urach eine Vorkaufssatzung.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

(1) Der räumliche Geltungsbereich der Vorkaufssatzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan vom 29.09.2025. Dieser Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

(2) Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Wittlingen, Flst. Nr. 18/1 und 19/1.

§ 3 Besonderes Vorkaufsrecht

(1) Im räumlichen Geltungsbereich dieser Vorkaufssatzung steht der Stadt Bad Urach nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ein Vorkaufsrecht an unbebauten und bebauten Grundstücken zu.

(2) Der Verkäufer eines Grundstücks hat der Stadt Bad Urach den Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung des Verkäufers wird durch die Mitteilung des Käufers ersetzt. Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist

§ 4 Inkrafttreten der Vorkaufssatzung

(1) Diese Satzung tritt am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

§ 5 Außerkrafttreten der Vorkaufssatzung

Diese Satzung tritt außer Kraft, wenn die städtebauliche Maßnahme wirksam wird oder wenn der Gemeinderat der Stadt Bad Urach verbindlich erklärt, die städtebauliche Maßnahme im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung nicht weiter zu verfolgen.

Ausgefertigt:
Bad Urach, den 07.10.2025

Elmar Rebmann 
Bürgermeister