Satzung der Stadt Bad Urach über die Festsetzung eines dritten verkaufsoffenen Sonntags im Jahr 2026
Aufgrund von §§ 8 Abs. 1 und 14 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 28.07.2026 folgende Satzung beschlossen:
Zum Start des Dauerkarten-Vorverkaufs für die Gartenschau 2027 dürfen in Bad Urach (Kernstadt) Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg am Sonntag, den 20.09.2026 in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet sein.
Zuwiderhandlungen gegen diese Satzung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg.
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt:
Bad Urach, den 29.07.2026
Elmar Rebmann
Bürgermeister