Auf dieser Seite informieren wir über laufende Bebauungsplanverfahren der Stadt Bad Urach.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Kitzenmahd I“ in Bad Urach-Wittlingen
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat am 29.09.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Kitzenmahd I“ gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und parallel der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf für ein eingeschränktes Gewerbegebiet vom 29.09.2026. Die Planzeichnung kann über den unten stehenden Link abgerufen werden.
Das Plangebiet befindet sich in der östlichen Ortsrandlage in Wittlingen im unmittelbaren Anschluss an das bereits bestehende Gewerbegebiet „Henger Weg“ und südlich der Fischburgstraße. Im Westen befindet sich das Wohngebiet „Bühl“. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,53 ha.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit:
- Abwägung frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Plan
- Textteil
- Begründung
- Umweltbericht und Bestandsplan
- Habitatpotentialbericht und Habitatpotentialplan
- Bericht zur Faunistischen Untersuchung
- Dokumentation zur Überprüfung des Vorkommens der Spelz-Trespe
- Einschätzung zum Lärmschutz
ist vom 12.10.2026 bis einschließlich 13.11.2026 über die unten stehenden Links abrufbar.
Pfad auf der Homepage der Stadt Bad Urach: www.bad-urach.de - „Wirtschaft und Bauen“ - „Bebauungspläne“ - „Informationen zu neuen Bebauungsplanverfahren“. https://www.bad-urach.de/de/wirtschaft-und-bauen/Bebauungsplaene/Informationen-zu-neuen-Bebauungsplanverfahren
Die Unterlagen sind auch über das zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de (dort unter „Suchbegriff“ - „Bad Urach“ eingeben) abruf- und einsehbar.
Zusätzlich liegen die veröffentlichten und oben genannten Bebauungsplanunterlagen bei der Stadtverwaltung Bad Urach, Marktplatz 8-9, 72574 Bad Urach, im Flur 2. OG, vor Zimmer 208, öffentlich aus und können während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung dort eingesehen werden.
Nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Mensch: Lärm- und Schadstoffemissionen durch Verkehr aufgrund der Gewerbeentwicklung (Vorbelastung und Entwicklung)
- Tiere / Pflanzen, biologische Vielfalt: baubedingte Störungen, anlagenbedingter Verlust von Lebensräumen, Verdrängungswirkung auf Revier von Bodenbrüter, Baumpflanzungen
- Boden / Fläche: Bodenversiegelung, Beeinträchtigung des Natürlichkeitsgrades, Flächeninanspruchnahme
- Wasser: Wasserschutzgebiet III, Grundwasserneubildung, Erhöhung Oberflächenabfluss
- Klima / Luft: Kaltluftentstehungsgebiet, Baumpflanzung
- Landschaft: visuelle Auswirkung, Erholungsnutzen
- Kultur- / Sachgüter: Verlust von gering- bis mittelwertigen landwirtschaftlichen Flächen
- Kumulative Wirkungen: nicht erwartet.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse: bauverwaltung(at)bad-urach.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift mit E-Mailadresse des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Bad Urach, 01.10.2026
gez. Elmar Rebmann
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Erweiterung Kurpark“ in Bad Urach
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat am 30.06.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Erweiterung Kurpark“ gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und parallel der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf vom 30.06.2026. Die Planzeichnung kann über den unten stehenden Link abgerufen werden.
Das Plangebiet liegt in der Erms-Aue am nordwestlichen Siedlungsrand von Bad Urach und gliedert sich in zwei getrennte Teilflächen. Das Planungsgebiet umfasst in seinem räumlichen Geltungsbereich eine Fläche von ca. 7,71 ha (Teil 1: ca. 7,35 ha, Teil 2: ca. 0,36 ha). Im Zuge der Planungen der Daueranlagen zur Gartenschau 2027 Bad Urach wird der Kurpark neugestaltet und räumlich über und entlang der Gewässer Erms und Brühlbach bis zum Biolandhof Bleiche weiterentwickelt. Der Bebauungsplan „Erweiterung Kurpark“ zielt auf die bauplanungsrechtliche Sicherung der Erweiterung ab. Er umfasst sowohl die Erweiterung der Parkfläche, die prägende Durchgrünung, Flächen für Erholung, Rast, Spielplatz und Aktivitäten. Aber auch die temporäre Nutzung für den Bereich der Ausstellungsflächen während der Gartenschau. Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung einer modernen, zeitgemäßen und attraktiven Parkanlage, die sowohl im Zeitraum der Gartenschau als auch im Sinne einer Daueranlage langfristig für Einheimische und Gäste ein Ort der Aktivität, Begegnung und Erholung sein soll.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit:
- Abwägung frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit
- Abwägung frühzeitige Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Plan
- Textteil
- Begründung
- Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Bestandplan
- Artenschutzfachliche Beurteilung
- ergänzende Unterlagen Artenschutz
ist vom 13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026 über die unten stehenden Links abrufbar.
Pfad auf der Homepage der Stadt Bad Urach: www.bad-urach.de - „Wirtschaft und Bauen“ - „Bebauungspläne“ - „Informationen zu neuen Bebauungsplanverfahren“ (https://www.bad-urach.de/de/wirtschaft-und-bauen/Bebauungsplaene/Informationen-zu-neuen-Bebauungsplanverfahren).
Die Unterlagen sind auch über das zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de
(dort unter „Suchbegriff“ - „Bad Urach“ eingeben) abruf- und einsehbar.
Zusätzlich liegen die veröffentlichten und oben genannten Bebauungsplanunterlagen bei der Stadtverwaltung Bad Urach, Marktplatz 8-9, 72574 Bad Urach, im Flur 2. OG, vor Zimmer 208, öffentlich aus und können während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung dort eingesehen werden.
Nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Mensch: Lärmemissionen durch Verkehr, Veranstaltungen, Freizeit- und Erholungsnutzung, sonstige Emissionen
- Boden / Fläche: Bodenversiegelungen, Flächeninanspruchnahme
- Wasser: Wasserschutzgebiete, Verschmutzung Grundwasser, Veränderung Gewässerstruktur, Erhöhung Oberflächen, Grundwasserneubildung
- Klima / Luft: Auswirkung auf lokales Klima und Lufthygiene
- Tiere / Pflanzen: Bestandserfassung, Kartierung, Habitatersatz und -entwicklung, Umsiedlung, Nisthöhlen und -kästen, Biotope, Erhalt bzw. Neupflanzung von Bäumen und Gehölzen
- Landschaft / Erholung: Landschaftsbild, landschaftsgebundene Erholung
- Kultur- / Sachgüter: Landwirtschaftliche Flächen, bisher keine Hinweise auf archäologische Kulturdenkmäler
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse: bauverwaltung(at)bad-urach.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift mit E-Mailadresse des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Bad Urach, 03.07.2026
gez. Elmar Rebmann
Bürgermeister
Umweltbericht_Gruenordnungslan_21-05-2026.pdf
Umweltbericht-Bestandsplan_21-05-2026.pdf
Artenschutzfachliche_Beurteilung_04-2025.pdf
korrigierte_ergaenzende_Unterlagen_Artenschutz_05-2026.pdf
Fruehzeitge_Abwaegung_Oeffentlichkeit.pdf
Fruehzeitge_Abwaegung_Behoerden_und_sonstigen_Traeger_oefftl._Belange.pdf
Aufstellung des Bebauungsplans „Steinbruch“ mit örtlichen Bauvorschriften
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses:
Die Gemeinderäte der Stadt Bad Urach und der Gemeinde Hülben haben jeweils in öffentlicher Sitzung vom 27.06.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Steinbruch “ gefasst.
Ziel dieses Bebauungsplans ist die Erhaltung von bestehendem Gewerbe (Natursteinhandel), die Schaffung von 2 Flächen für Photovoltaikanlagen, die Renaturierung des ehemaligen Steinbruchs durch Schaffung einer vielfältig entwickelten Grünfläche nach permakulturellen Kriterien zur Erhöhung der Biodiversität und Einbindung des Permakulturparks in eine Wegestruktur und Grünvernetzung.
Der Aufstellungsbeschluss vom 27.06.2023 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan „Steinbruch“ umfasst folgende Grundstücke:
Auf Gemarkung Hülben:Flst. Nrn. 600 – 604, 606, 607, 570, 571/1, 571/2, 572, 573, 575, 576, 577, 578, 579/1, 579/2, 580, 582, 582/1, 614/3, 614/4, 615/1, 616/1, 618 – 623, 618/1, 629/1 und Teile von 585, 577/1, 435, 612/1, 613, 613/1, 614/1, 614/5, 615 – 617, 624/1, 624/2, 625, 627, 628, 629/4, 636
Auf Gemarkung Bad Urach: Flst. Nrn. 2683/10 und 2683/15
Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplan des Büros citiplan vom 17.02.2023.
II. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB:
Die Gemeinderäte der Stadt Bad Urach und der Gemeinde Hülben haben jeweils in öffentlicher Sitzung vom 27.06.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Steinbruch“ beschlossen. Außerdem wurde beschlossen, die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in der Art und Weise statt, dass die Unterlagen sowohl im Rathaus bei der Stadt Bad Urach als auch im Rathaus bei der Gemeinde Hülben vom 17.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden können.
Rathaus Bad Urach: Marktplatz 8 – 9, 72574 Bad Urach
Montag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.30 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Rathaus Hülben, Hauptstraße 1, 72584 Hülben
Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Termine vereinbart werden.
Die einsehbaren Unterlagen bestehen aus dem Entwurf des Lageplans, des Textteils mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung des Büros citiplan vom 17.02.2023 sowie dem zur Begründung gehörenden Entwurf der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung des Büros Pustal vom 17.02.2023.
Im oben genannten Zeitraum besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme, Äußerungen und Erörterungen der Planung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift sowohl bei der Stadt Bad Urach als auch bei der Gemeinde Hülben vorgebracht werden.
Hülben, den 07.07.2023
Siegmund Ganser
Bürgermeister
Lageplan Aufstellungsbeschluss
Bebauungplan Zeichnerischer Teil
Aufstellung des Bebauungsplanes
und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften "Innenstadt" in Bad Urach
Der Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat am 12.10.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich "Innenstadt" einen Bebauungsplan sowie eine Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO aufzustellen.
Die genauen Bebauungsplangrenzen ergeben sich aus dem Planentwurf vom 09.08.2021. Dieser ist nachstehend unmaßstäblich abgebildet.
Die Entwicklung des Bebauungsplans „Innenstadt“ ist im Hinblick auf die örtliche Entwicklung und Stärkung des Einzelhandels erforderlich. Nur so kann eine Abwanderung vom Einzelhandel und Gastronomie entgegengewirkt werden.
Ziel dieser Bauleitplanung ist es, die lebendige und attraktive Innenstadt zu erhalten, welche gleichermaßen ein zentraler Versorgungsbereich für die Bad Uracher Bürgerinnen und Bürger, wie auch ein Identifikationspunkt mit der Stadt ist.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Innenstadt“ wird das erforderliche Bebauungsplanverfahren formal auf den Weg gebracht.
Der Bebauungsplanentwurf mit Textteil, Begründung wird derzeit erstellt. Sobald diese Unterlagen vollständig sind, werden diese im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung behandelt. Im Anschluss werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Hierüber erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.
Bad Urach, 13.10.2021
gez. Rebmann
Bürgermeister
Antrag der Stadt Bad Urach auf wasserrechtliche Erlaubnis bei der Erschließung
des Baugebiets „Rübteile II auf Gemarkung Hengen
Die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis umfasst die Versickerung des im Baugebiet „Rübteile II“ anfallende Niederschlagswassers teilweise über einen Regenwasserkanal an den Regenwasserkanal von Rübteile I und Rückhaltung des restlich anfallenden Niederschlagswassers in ein Regenrückhaltebecken und Retentionsmulde.
Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 25.03.2022 bis einschließlich 27.04.2022
bei der Stadtverwaltung Bad Urach, Marktplatz 8-9, 72574 Bad Urach, Zimmer 201 für jedermann während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus und stehen zusätzlich zeitgleich digital auf der Website www.bad-urach.de/de/wirtschaft-und-bauen/Bebauungsplaene/Informationen-zu-neuen-Bebauungsplanverfahren zur Verfügung.
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis Bebauungsplan Rübteile II
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 11.05.2022 bei der Stadtverwaltung Bad Urach, Marktplatz 8-9, 72574 Bad Urach, Zimmer 201, oder beim Landratsamt Reutlingen, Karlstraße 27, 72764 Reutlingen, Zimmer 203 schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Nicht fristgemäß erhobene Einwendungen bleiben unberücksichtigt. Dies gilt auch für die Einwendungen anerkannter Vereinigungen mit der Befugnis Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung einzulegen.
Für den Fall, dass Einwendungen erhoben werden, wird ein Erörterungstermin festgesetzt und den Beteiligten bekanntgegeben. Über die fristgerecht eingelegten Einwendungen kann auch beim Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin verhandelt werden.
Sollten mehr als 50 Einwendungen eingehen, kann die Benachrichtigung über Zeit und Ort des Erörterungstermins sowie die Zustellung der Entscheidungen über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Nach Ablauf der für die Einwendungen bestimmten Frist können wegen nachteiliger Auswirkungen der Gewässerbenutzung Auflagen nur verlangt werden, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während des Verfahrens nicht voraussehen konnte.
Nach Ablauf der für die Einwendungen bestimmten Frist können eingehende Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis, einer gehobenen Erlaubnis oder einer Bewilligung in demselben Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Nicht fristgerecht erhobene Einwendungen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vertraglichen Ansprüchen beruhen.
Weiter können wegen nachteiliger Wirkungen einer erlaubten oder bewilligten Benutzung gegen den Inhaber der Erlaubnis oder Bewilligung nur vertragliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Landratsamt Reutlingen
-Umweltschutzamt-