Auf dieser Seite informieren wir über laufende Bebauungsplanverfahren der Stadt Bad Urach.
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Gewerbegebiet „Ententäle III" in Bad Urach
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat am 21.06.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften Gewerbegebiet „Ententäle III“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Bad Urach. Es grenzt im Nordwesten an ein geschütztes Waldbiotop. Im Osten und im Süden grenzt das Plangebiet an ein Offenlandbiotop entlang des Zuflusses Elsach. Im Südwesten wird es durch die bestehende Gewerbebebauung begrenzt.
Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 31.05.2022. Er ist nachfolgend als Download verfügbar:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Textteil und Begründung, eine Checkliste zur Umweltprüfung und die Untersuchung zum Artenschutz können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) vom
08. Juli 2022 bis zum 08. August 2022
einschließlich im Rathaus Bad Urach, Marktplatz 8 – 9, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Öffnungszeiten:
Mo. 8.30 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr
Mi. und Fr. 8.30 – 12.00 Uhr
Do. 8.30 – 12.00 und 15.00 – 18.30 Uhr
Im oben genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit Äußerungen bei der Stadtverwaltung Bad Urach, Fachbereich 2 Bau und Technik, Marktplatz 8 – 9, 72574 Bad Urach, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Außerdem besteht dort Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung (gekürzt):
Die Stadt Bad Urach weist das ca. 2,9 ha große Gebiet „Ententäle III“ aus, um Gewerbetreibenden die Möglichkeit für gewerbliche Neuansiedlungen und bereits vorhandenen Betriebe im Bereich des Bebauungsplans „Ententäle“ die Möglichkeit zur betrieblichen Erweiterung zu geben.
Bad Urach, 22.06.2022
Elmar Rebmann
Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes
und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften "Innenstadt" in Bad Urach
Der Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat am 12.10.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich "Innenstadt" einen Bebauungsplan sowie eine Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO aufzustellen.
Die genauen Bebauungsplangrenzen ergeben sich aus dem Planentwurf vom 09.08.2021. Dieser ist nachstehend unmaßstäblich abgebildet.
Die Entwicklung des Bebauungsplans „Innenstadt“ ist im Hinblick auf die örtliche Entwicklung und Stärkung des Einzelhandels erforderlich. Nur so kann eine Abwanderung vom Einzelhandel und Gastronomie entgegengewirkt werden.
Ziel dieser Bauleitplanung ist es, die lebendige und attraktive Innenstadt zu erhalten, welche gleichermaßen ein zentraler Versorgungsbereich für die Bad Uracher Bürgerinnen und Bürger, wie auch ein Identifikationspunkt mit der Stadt ist.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Innenstadt“ wird das erforderliche Bebauungsplanverfahren formal auf den Weg gebracht.
Der Bebauungsplanentwurf mit Textteil, Begründung wird derzeit erstellt. Sobald diese Unterlagen vollständig sind, werden diese im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung behandelt. Im Anschluss werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Hierüber erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.
Bad Urach, 13.10.2021
gez. Rebmann
Bürgermeister
Der Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat am 11.12.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nördliche Innenstadt“ durchzuführen und den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ist nachstehend unmaßstäblich dargestellt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nördliche Innenstadt“:
Bebauungsplan nördliche Innenstadt DIN A4
Textteil Bebauungsplan nördliche Innenstadt
Begründung Bebauungsplan nördliche Innenstadt
Es wird ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung lag
vom 18.01.2019 bis einschließlich 19.02.2019
im Rathaus der Stadt Bad Urach, Bauverwaltungsamt, Marktplatz 8 - 9. Zimmer 125
öffentlich aus und konnte während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der oben erwähnten öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen gegenüber der Stadt Bad Urach abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (§ 10 Abs. 1 BauGB) unberücksichtigt bleiben (§3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). Für eine Wiedereinsetzung in die Stellungnahmefrist gibt es keine Rechtsgrundlage.
Bad Urach, den 11.01.2019
gez. Elmar Rebmann, Bürgermeister
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat am 09.04.2019 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Rübteile II“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Hengen. Es grenzt im Norden und Osten an die offene Feldlage, im Süden an die Landesstraße L 245 und an die offene Feldlage, im Westen an das Bebauungsplangebiet „Rübteile“. Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 01.03.2019. Er ist nachfolgend nicht maßstäblich dargestellt:
Bebauungsplan Gewerbegebiet Rübteile II
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, ein Fachgutachten zum Artenschutz und eine Checkliste zur Umweltprüfung konnten von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) vom 29. April bis zum 31. Mai 2019 – je einschließlich - im Rathaus Bad Urach, Marktplatz 8 – 9, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Im oben genannten Zeitraum konnten von der Öffentlichkeit Äußerungen bei der Stadtverwaltung Bad Urach, Fachbereich 2 Bau und Technik, Marktplatz 8 – 9, 72574 Bad Urach, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Außerdem bestand dort Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Auf einer Fläche von ca. 8,8 ha sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets „Rübteile“ geschaffen werden. Dadurch sollen gewerbliche Neuansiedlungen und die Erweiterung von bereits bestehenden Betrieben im Gewerbegebiet „Rübteile“ ermöglicht werden (Im bestehenden Gewerbegebiet „Rübteile“ können von der Stadt Bad Urach keine Gewerbebauplätze mehr angeboten werden.). Es ist beabsichtigt, hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ein Industriegebiet gemäß § 9 Baunutzungsverordnung auszuweisen.
Bad Urach, 18.04.2019
Elmar Rebmann
Bürgermeister
Textteil zum Bebauungsplan Vorentwurf Rübteile II
Antrag der Stadt Bad Urach auf wasserrechtliche Erlaubnis bei der Erschließung
des Baugebiets „Rübteile II auf Gemarkung Hengen
Die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis umfasst die Versickerung des im Baugebiet „Rübteile II“ anfallende Niederschlagswassers teilweise über einen Regenwasserkanal an den Regenwasserkanal von Rübteile I und Rückhaltung des restlich anfallenden Niederschlagswassers in ein Regenrückhaltebecken und Retentionsmulde.
Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 25.03.2022 bis einschließlich 27.04.2022
bei der Stadtverwaltung Bad Urach, Marktplatz 8-9, 72574 Bad Urach, Zimmer 201 für jedermann während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus und stehen zusätzlich zeitgleich digital auf der Website www.bad-urach.de/de/wirtschaft-und-bauen/Bebauungsplaene/Informationen-zu-neuen-Bebauungsplanverfahren zur Verfügung.
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis Bebauungsplan Rübteile II
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 11.05.2022 bei der Stadtverwaltung Bad Urach, Marktplatz 8-9, 72574 Bad Urach, Zimmer 201, oder beim Landratsamt Reutlingen, Karlstraße 27, 72764 Reutlingen, Zimmer 203 schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Nicht fristgemäß erhobene Einwendungen bleiben unberücksichtigt. Dies gilt auch für die Einwendungen anerkannter Vereinigungen mit der Befugnis Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung einzulegen.
Für den Fall, dass Einwendungen erhoben werden, wird ein Erörterungstermin festgesetzt und den Beteiligten bekanntgegeben. Über die fristgerecht eingelegten Einwendungen kann auch beim Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin verhandelt werden.
Sollten mehr als 50 Einwendungen eingehen, kann die Benachrichtigung über Zeit und Ort des Erörterungstermins sowie die Zustellung der Entscheidungen über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Nach Ablauf der für die Einwendungen bestimmten Frist können wegen nachteiliger Auswirkungen der Gewässerbenutzung Auflagen nur verlangt werden, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während des Verfahrens nicht voraussehen konnte.
Nach Ablauf der für die Einwendungen bestimmten Frist können eingehende Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis, einer gehobenen Erlaubnis oder einer Bewilligung in demselben Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Nicht fristgerecht erhobene Einwendungen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vertraglichen Ansprüchen beruhen.
Weiter können wegen nachteiliger Wirkungen einer erlaubten oder bewilligten Benutzung gegen den Inhaber der Erlaubnis oder Bewilligung nur vertragliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Landratsamt Reutlingen
-Umweltschutzamt-