Förderung von Stecker-Solargeräten (Balkonkraftwerken) 

Wichtiger Hinweis:

Eine Antragsstellung für das Jahr 2024 ist momentan nicht möglich. Aktuell werden die hierfür notwendigen Antragsformulare, Satzungen und Förderbestimmungen überarbeitet. Der Beginn der Antragstellung wird über das städtische Mitteilungsblatt und die Homepage bekanntgegeben.

Ein sogenanntes Balkonkraftwerk ermöglicht es Haus- und Wohnungsbesitzern, eigenen Solarstrom zu produzieren und so einen wichtigen Beitrag zur Energiewende vor Ort und somit zum Klimaschutz zu leisten.

Die Stadt Bad Urach fördert den Aufbau einer solchen Anlage auf Uracher Gemarkung mit 50% der Anschaffungskosten bis zu einer Obergrenze von 200 €.

Hier ein paar wichtige Infos vorab:

  • Balkonkraftwerke sind üblicherweise als Sets bestehend aus einem oder mehreren PV-Modulen, einem Wechselrichter, Verkabelung mit Stecker sowie Befestigungen fürs Balkongeländer erhältlich.
  • Balkonkraftwerke dürfen eine Leistung von 600 Watt nicht überschreiten.
  • Hat die in der Regel aus maximal zwei Modulen bestehende Anlage zusammen eine höhere Leistung, sorgt der integrierte Wechselrichter dafür, dass die rechtlich vorgegebene maximale Leistung nicht überschritten wird.
  • Die Stromproduktion ist wetterabhängig. Bei optimaler Ausrichtung und viel Sonnenschein können damit mehrere 100 kWh pro Modul pro Jahr an eigenem Sonnenstrom produziert werden.

Was Sie beachten müssen:

  • Der Stromnetzbetreiber verlangt in der Regel die Installation einer Wieland-Steckdose, um das Balkonkraftwerk dort einzustecken. Wenn Sie also „nur“ über eine normale SCHUKO-Steckdose auf Ihrem Balkon verfügen, müssen Sie die Wieland-Steckdose von einem Elektroinstallateur installieren lassen (nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Stromnetzbetreiber).
  • Der Stromnetzbetreiber verlangt in der Regel die zwingende Installation eines Zwei-Richtungszählers zur Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks.
  • Die Anmeldung des Balkonkraftwerks beim Stromnetzbetreiber ist weiterhin Pflicht.
  • Melden Sie Ihre Stecksolaranlage innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister an. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
  • Diese Liste ist nicht abschließend, sondern soll einen ersten Überblick geben.

Sie haben Fragen? Ihr Kontakt

Viktoria Soos

Stabsstelle Klimaschutz

Telefon: 07125 156-105

E-Mail: Soos.Viktoria(at)bad-urach.de

Tim Wilhelm

Leitung Fachbereich 2 - Bau und Technik, Leitung Bauverwaltung und Stadtplanung

Telefon: 07125 156 220

E-Mail: wilhelm.tim(at)bad-urach.de