Aufgrund von §§ 8 Abs. 1 und 14 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.02.2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Verkaufssonntage, Öffnungszeiten
Aus Anlass der Veranstaltungen „Bad Urach blüht auf“ mit Bauernmarkt und dem „Apfelfest“ mit Bauernmarkt zum Abschluss der Herbstlichen Musiktage dürfen in Bad Urach (Kernstadt) Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg am Sonntag, 17. März 2024 („Bad Urach blüht auf“) und am Sonntag, 13. Oktober 2024 („Apfelfest“) jeweils in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2 Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen diese Satzung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), oder von auf Grund der GemO erlassenen Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Bad Urach geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt:
Bad Urach, den 21.02.2024
Elmar Rebmann
Bürgermeister