Der Eintritt in den Kindergarten und die gesamte Kindergartenzeit sind ein Lebensabschnitt mit wichtiger Bedeutung für die Entwicklung Ihres Kindes. Viele Kinder verlassen erstmals regelmäßig für einen großen Teil des Tages das Elternhaus. In einer Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens sollen die Kinder durch eine ganzheitliche Erziehung und Bildung zu Toleranz, Solidarität, Verantwortungsbereitschaft, Selbständigkeit, Gemeinschaftsfähigkeit und Lernfreude hingeführt werden. Um diese große Aufgabe zu erfüllen, liegt uns natürlich die enge Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder besonders am Herzen.
Der Kindergarten steht für alle Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt offen. In manchen Einrichtungen können Kinder ab den ersten Lebensjahr, beziehungsweise ab zwei Jahren und neun Monaten (2,9 Jahre) aufgenommen werden. Acht Kindergärten befinden sich unter der Trägerschaft der Stadt Bad Urach.
Die Anmeldung erfolgt über den Fachbereich 3, Bürgerdienste, Sachgebiet Kinderbetreuung und Soziales. Eine Anmeldung ist ganzjährig und ohne Voranmeldung möglich.
Ab April eines jeden Jahres findet die Platzvergabe der bis dahin angemeldeten Kinder für das darauf folgende Kindergartenjahr statt. Das Kindergartenjahr beginnt zum 1. September eines jeden Jahres und endet zum 31. August des darauf folgenden Jahres.
Sofern Plätze in den Kindergärten frei sind, werden ganzjährig Kinder aufgenommen.
Für alle Kinder, die zwischen September 2024 und August 2025 drei Jahre alt werden, sollten Eltern ihre Kindergartenanmeldung bis zum 15. März 2024 vormerken.
Die Vormerkung erfolgt über das entsprechende Anmeldeformular, welches Sie weiter unten finden.
Das Formular kann auch nach vorheriger Terminvereinbarung unter den unten genannten Kontakten abgeholt oder per E-Mail zugesandt werden.
Eine Anmeldung nach dem 15. März ist möglich, jedoch werden diese Anmeldungen nur noch für vorhandene freie Betreuungsplätze berücksichtigt.
Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertageseinrichtung innerhalb der Stadt Bad Urach besteht nicht. Die Kindergartenverwaltung versucht den Wünschen der Eltern im Rahmen der bestehenden Aufnahmekapazitäten zu entsprechen.
Besucht Ihr Kind bereits eine Kindertageseinrichtung, dann ist keine erneute Anmeldung nötig.
Für den Besuch des Kindergartens wird eine Kindergartengebühr erhoben, die von der Trägerschaft festgelegt wird. Er wird in elf Monatsbeiträgen erhoben. In der Ganztagesbetreuung fallen zusätzliche Kosten für das Mittagessen in 12 Monatsbeiträgen an. Die Festlegung der jeweiligen Kindergartengebühr geht aus der
Satzung über die Erhebung der Kindergartengebühren hervor.
Anmeldung für einen Kindergartenplatz bei der Stadt Bad Urach
Aufnahmekriterien in Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Urach
Definition der Kriterien und Hinweise
Abmeldung eines Kindergartenplatzes
Der Tagesablauf der Kindertageseinrichtungen ist der Öffnungszeit und dem Betreuungsangebot der jeweiligen Einrichtung angepasst. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in den jeweiligen Einrichtungen. Entsprechende Flyer der Einrichtungen sind in Bearbeitung.
Änderungen der Öffnungszeiten bleiben nach Anhörung des Elternbeirats der Trägerschaft vorbehalten.
In Bad Urach gibt es auch Kindergärten, die sich in Trägerschaft der evangelischen Kirche oder der katholischen Kirche befinden. Änderungen der Öffnungszeiten bleiben nach Anhörung des Elternbeirats den Trägerschaften vorbehalten. Fragen zur Anmeldung, Aufnahme, Beiträge, Formulare oder Satzungen klären Sie bitte telefonisch oder persönlich beim zuständigen Fachamt Kinderbetreuung und Soziales.
Information zu den Bad Uracher Elternbeiräten und dem Gesamtelternbeirat
Für den Besuch der städtischen Kindergärten gilt die Kindergartenordnung. Diese erhalten Sie bei der Aufnahme Ihres Kindes in den Kindergarten von den Leitungen der Einrichtungen.