Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Bebauungsplan wird durch Zeichnung und Texte festgesetzt, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Neben der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, überbaubaren und unbebaubaren Grundstücksflächen werden auch Verkehrsflächen, Grünflächen, Spielplätze und Flächen für Eingriffs-/ Ausgleichsmaßnahmen dargestellt.
Für den überwiegenden Teil der Siedlungsflächen in Bad Urach, Hengen, Seeburg, Sirchingen und Wittlingen liegen Bauleitplanungen (Bebauungspläne, Linienfluchtpläne) vor. Diese sind bei Bedarf für alle einsehbar. Bei Aufstellungs- oder Änderungsverfahren werden durch 2-malige öffentliche Bekanntmachungen die Bürger darauf hingewiesen, dass Anregungen eingebracht werden können.
Bei Anfertigung und Zusendung von Auszügen fallen Kopiergebühren sowie Porto an.