Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Metzingen hat für die Gemeinden Dettingen an der Erms, Grabenstetten, Grafenberg, Hülben und die Städte Bad Urach und Metzingen die Bodenrichtwerte beschlossen.
Die Reform der Grundsteuer erfordert eine neue Feststellung der Grundsteuerwerte zum Stichtag 1. Januar 2022. Aus diesem Grund müssen alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bis zum 31. Oktober 2022 eine Steuererklärung an das zuständige Finanzamt abgeben. Weitere Informationen auch unter www.Grundsteuer-bw.de und www.steuerchatbot.de.
Durch die Ermittlungen von Grundsteuerwert und Steuermessbetrag berechnen die Kommunen den Hebesatz und versenden anschließend die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 an die Steuerpflichtigen. Somit kann erst in den nächsten Jahren die zu zahlende Grundsteuer erfragt werden.
Als Ansprechpartner für die Bodenrichtwerte ist die Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Metzingen für die oben genannten Gemeinden und Städte zuständig.