Meldung

Landesfamilienpass 2024


• Biosphärenreservat Schwäbische Alb
• Die meisten Gedenkstätten und literarischen
Museen
• Kloster und Schloss Bebenhausen
• Erlebnismuseum Schwarzwaldhaus der Sinne
• Miniaturwelt Stuttgart
• Freilichtmuseum Beuren (während der Saison
24.03. – 03.11.)
• Staatsgalerie Stuttgart
• Residenzschloss Ludwigsburg
• Technomuseum Mannheim
• Schloss Heidelberg
• Museum für Naturkunde Stuttgart
• Porsche Museum Stuttgart
• Archäologisches Landesmuseum Konstanz
Die Wilhelma in Stuttgart und das Blühende Barock
in Ludwigsburg können Sie mit den entsprechenden
Gutscheinen zu einem ermäßigten
Eintrittspreis besuchen. Die Ermäßigung gilt in
der Wilhelma innerhalb der Hauptsaison vom
01.03. bis 31.10.. Im Blühenden Barock können
Sie die Ermäßigung während der ganzen Saison
von Mitte März bis Anfang Dezember nutzen.
Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem
Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen
Einrichtung vorlegen.
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz
in Baden-Württemberg können den Familienpass
nutzen:
• Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein
Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren
Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
• Alleinerziehende, die mit mindestens einem
Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht,
in häuslicher Gemeinschaft leben
• Familien mit einem schwerbehinderten Kind
(Grad der Behinderung von mindestens 50), für
das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit
diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
• Familien, die Wohngeld- oder Kinderzuschlag soder
Bürgergeld-berechtigt sind und die mit mindestens
einem Kind in häuslicher Gemeinschaft
leben, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht
• Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten und mit mindestens
einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Hinweis: Der Landesfamilienpass ist Einkommensunabhängig.