Bei Neubauten und Abriss von Gebäuden oder Anbauten an Gebäude benötigen Sie eine Baugenehmigung. Für Nutzungsänderungen von Gebäuden ist ebenfalls eine Baugenehmigung notwendig.
Es gibt folgende Verfahren:
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Nach Einreichung der Baugesuchsunterlagen werden zunächst die Nachbaranhörung und die Anhörung der zuständigen Fachämter (Bezirksschornsteinfegermeister, Stromversorger und so weiter) durchgeführt. Bei Bauvorhaben in den Stadtteilen Hengen, Seeburg, Sirchingen und Wittlingen wird der Ortschaftsrat um Beratung gebeten. Je nach Umfang und Brisanz der geplanten Bausubstanz muss nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen die Zustimmung des Gemeinderats erfolgen. Erst dann kann die Baugenehmigung ausgefertigt werden.
Baugesuch in mindestens 3-facher Ausfertigung, diese beinhalten:
Lageplan M 1 : 500 mit schriftlichem Teil
Grundrisspläne Gebäudeschnitte
Ansichten
Entwässerungsplan
Alle Bauvordrucke sind hier zu finden.
In der Regel 4 - 6 Wochen
4 - 5 Promille der Baukosten