Dienstleistung

Ehefähigkeitszeugnis

Möchte eine die deutsche Staatsangehörigheit innehabende Person im Ausland die Ehe schließen, benötigt sie hierzu für manche Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Welcher Staat ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, kann beim zuständigen Generalkonsulat erfragt werden.
Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes (bzw. des letzen Wohnsitzes) in Deutschland. Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist die Vorlage verschiedener Urkunden von beiden Verlobten notwendig.

Welche Unterlagen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt werden, erfragen Sie bitte direkt bei dem für Sie zuständigen Standesamt.
Nach der Eheschließung im Ausland sollten Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde beim Standesamt Ihres Wohnortes vorlegen, damit Ihre Eheschließung registriert werden kann. Außerdem klärt Sie das Standesamt darüber auf, ob noch eine nachträgliche Namenserklärung aufgenommen werden muss.
Ist einer der beiden Verlobten deutsch, besteht auch die Möglichkeit auf Nachbeurkundung der Eheschließung im deutschen Eheregister.
Da auf verschiedenen ausländischen Urkunden eine überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) angebracht werden muss, sollten Sie sich bereits vorab erkundigen, welche Art von Beglaubigung notwendig ist.

^
Kontaktpersonen
^
zuständige Stelle

das Standesamt der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben

Hinweis: Haben Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr?
Dann ist das Standesamt der Gemeinde zuständig, in der Sie sich zuletzt gewöhnlich aufgehalten haben. Hatten Sie bisher keinen Wohnsitz in Deutschland, müssen Sie sich an das Standesamt I in Berlin wenden.

^
Frist/Dauer

Ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellungsdatum sechs Monate gültig, das heißt innerhalb dieses Zeitraums muss die Eheschließung stattfinden.

^
Bearbeitungsdauer

hängt vom Einzelfall ab

^
Kosten/Leistung

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (beide Verlobte deutsch):  65,00 Euro
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (mit Auslandsbeteiligung): 110,00 Euro

^
Zugehörigkeit zu