Dienstleistung

Anmeldung zur Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung muss persönlich auf dem Standesamt erfolgen. Hierfür ist das Standesamt des Wohnortes eines der beiden Verlobten zuständig. Die Eheschließung selbst kann an einem beliebigen Ort erfolgen.
Am besten ist, Sie vereinbaren einen Termin, bei dem geklärt werden kann, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung benötigen.
Es ist möglicherweise mit einem erhöhten Zeitaufwand für die Besorgung der Unterlagen zu rechnen, da die Unterlagen eventuell von verschiedenen Behörden angefordert werden müssen. Dies gilt insbesondere auch für ausländische Staatsangehörige, die teilweise Unterlagen von ihrem Heimatstaat benötigen.


Um einen Termin für Ihre standesamtliche Trauung vormerken zu lassen, können Sie gerne auf dem Standesamt anrufen. Grundsätzlich finden bei uns Trauungen an allen Werktagen von Montag bis Freitag statt. Freitagvormittags ist der letzte Termin um 11:30 Uhr.
Termine für Freitagnachmittags und Samstagvormittags erfragen Sie bitte auf dem Standesamt.

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Kontaktpersonen
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zuständige Stelle

das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar oder einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

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Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich benötigt jeder der beiden Verlobten für die Eheschließung

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vom Standesamt des Geburtsortes
  • eine Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Personalausweis / Reisepass

 
Diese Auflistung gilt lediglich für deutsche Staatsangehörige, die noch nie verheiratet waren. Ist einer der beiden Verlobten bereits geschieden oder verwitwet, gibt es Abweichungen. Für gemeinsame Kinder müssen ebenfalls Urkunden vergelegt werden. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit gelten besondere Voraussetzungen.
 
Es ist deshalb sinnvoll, sich vorab mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu setzen. Dort erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung, die für Ihre persönliche Situation erstellt wird.
 
Urkunden, die für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt werden, müssen aktuell ausgestellt sein und sind nur sechs Monate gültig .

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Frist/Dauer

Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate gültig.

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Bearbeitungsdauer

hängt vom Einzelfall ab

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Kosten/Leistung

Anmeldung zur Eheschließung (beide Verlobte deutsch): 65,00 Euro
Anmeldung zur Eheschließung (mit Auslandsbeteiligung): 110,00 Euro
Anmeldung zur Eheschließung (mit Befreiungsverfahren): 130,00 Euro

Für Eheschließungen Freitagnachmittags und Samstagvormittags wird zusätzlich eine Gebühr von 110,00 Euro erhoben.

Durchführung/Beurkundung einer Eheschließung: 45,00 Euro
Bei Anmeldung zur Eheschließung nicht in Bad Urach: zusätzlich 45,00 Euro

Weitere Gebühren sind abhängig von der Auswahl eines Stammbuches und der Anzahl der benötigten Urkunden (pro Eheurkunde 20,00 Euro).

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Zugehörigkeit zu