Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.
Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
Sie müssen den Ersatzführerschein bei der Führerscheinstelle des Landratsamt Reutlingen beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.
Wenn die für Sie zuständige Führerscheinstelle Ihren Führerschein nicht erstmals ausgestellt hat, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der früheren, ausstellenden Behörde. Dieser müssen Sie Ihren Namen beziehungsweise Geburtsnamen, Vornamen und Geburtsdatum mitteilen. Falls vorhanden, geben Sie auch Erteilungsdatum und Listennummer des Führerscheins an. Der Registerauszug wird dann unmittelbar an die jetzt zuständige Stelle gesandt.
Sie erhalten für Kontrollen (beispielsweise durch die Polizei) eine Bescheinigung, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Bescheinigung stellt keinen Führerschein beziehungsweise Nachweis der Fahrberechtigung dar.
Sie werde benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können. Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.
Achtung: Für eine Expressbestellung des neuen Führerscheins fällt jeweils eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 20,48 EUR an.
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)
Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.