Dienstleistung

Ersatzführerschein beantragen - nach Verlust oder Diebstahl

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.

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Kontaktpersonen
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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Voraussetzungen

Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

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Verfahrensablauf

Sie müssen den Ersatzführerschein  bei der Führerscheinstelle des Landratsamt Reutlingen beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.

Wenn die für Sie zuständige Führerscheinstelle Ihren Führerschein nicht erstmals ausgestellt hat, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der früheren, ausstellenden Behörde. Dieser müssen Sie Ihren Namen beziehungsweise Geburtsnamen, Vornamen und Geburtsdatum mitteilen. Falls vorhanden, geben Sie auch Erteilungsdatum und Listennummer des Führerscheins an. Der Registerauszug wird dann unmittelbar an die jetzt zuständige Stelle gesandt.

Sie erhalten für Kontrollen (beispielsweise durch die Polizei) eine Bescheinigung, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Bescheinigung stellt keinen Führerschein beziehungsweise Nachweis der Fahrberechtigung dar.

Sie werden benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können. Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto (Papierform)
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Frist/Dauer

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.

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Kosten/Leistung

Bei Verlust oder Diebstahl: 39,30 EUR

(Bitte beachten Sie, dass für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine weitere Gebühr in Höhe von 30,70 EUR anfällt. Diese Gebühr ist direkt beim Landratsamt zu entrichten.)

Zusätzliche Gebühr bei Expressbestellung des neuen Führerscheins: 22,50 EUR

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Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage
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Sonstiges

Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

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Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

  • § 25 Ausfertigung des Führerscheins

Straßenverkehrsgesetz (StVG):

  • § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
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Zugehörigkeit zu