Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.
Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es aber sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
Namensänderung
Sie können die Namensänderung beim Bürgerbüro beantragen. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder kann auf der Homepage des Landratsamtes Reutlingen heruntergeladen werden.
Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").
Sobald der Führerschein beim Bürgerbüro vorliegt, werden sie schriftlich benachrichtigt. Den Führerschein kann eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.
keine
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)
keine
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)