Dienstleistung

Gewerbesteuer

Gewerbebetriebe sind gewerbesteuerpflichtig.
Die Höhe der Gewerbesteuer errechnet sich in der Stadt Bad Urach aus einem Hebesatz von 380%, der auf die Steuermessbeträge angewandt wird.
Der Steuermessbetrag wird vom jeweils zuständigen Finanzamt in einem Gewerbesteuermessbescheid festgelegt. Bei Fragen hierzu können Sie sich direkt ans das Finanzamt wenden.
Sind Vorauszahlungen festgesetzt, so sind diese jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Nachforderungen oder Erstattungen werden verzinst, wobei die Verzinsung nach einer Karenzzeit von 15 Monaten nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes beginnt und mit Bekanntgabe der Nachforderung bzw. Erstattung endet. 
Der Zinssatz beträgt 0,15% je vollen Monat.

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Kontaktperson
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zuständige Stelle

das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihr Gewerbebetrieb befindet

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Vertiefende Informationen
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Informationsmaterial
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Zugehörigkeit zu