Dienstleistung

Anschlussbeiträge Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.

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Kontaktperson
  • Haushalt und Finanzen, Buchhaltung und Beiträge
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Grundstück liegt

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Zugehörigkeit zu