Dienstleistung

Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, müssen Sie persönlich auf das Standesamt kommen. Dort wird eine Erklärung über Ihren Kirchenaustritt aufgenommen. Der Kirchenaustritt wird sofort am Tag der Erklärung wirksam. Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnortes.

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Kontaktpersonen
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zuständige Stelle

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft müssen Sie gegenüber dem für Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Standesamt erklären.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
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Kosten/Leistung

30,70 Euro

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Zugehörigkeit zu