Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, müssen Sie persönlich auf das Standesamt kommen. Dort wird eine Erklärung über Ihren Kirchenaustritt aufgenommen. Der Kirchenaustritt wird sofort am Tag der Erklärung wirksam. Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnortes.
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft müssen Sie gegenüber dem für Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Standesamt erklären.
30,70 Euro