Dienstleistung

Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, müssen Sie persönlich auf das Standesamt kommen. Dort wird eine Erklärung über Ihren Kirchenaustritt aufgenommen. Der Kirchenaustritt wird sofort am Tag der Erklärung wirksam. Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnortes.

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Kontaktpersonen
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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
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Kosten/Leistung

18,00 Euro

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Zugehörigkeit zu