während der Zeit der Erstaufnahme:
- das für Ihre Erstaufnahmeeinrichtung zuständige Regierungspräsidium
während der vorläufigen Unterbringung/Anschlussunterbringung:
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- ansonsten: das für den Wohnort zuständige Landratsamt