Dienstleistung

Wohnberechtigung

Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt zum Bezug von mit öffentlichen Geldern geförderten Wohnungen, die einem bestimmten Einkommens- oder Personenkreis vorbehalten sind.

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Kontaktperson
  • Fachbereich 2 - Assistenz Bauverwaltung und Stadtplanung
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zuständige Stelle
  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Ortes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten.
  • wenn Sie sich gewöhnlich nicht in Baden-Württemberg aufhalten: die Gemeinde, in der Sie wohnen wollen
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Formular & Online-Prozess
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Erforderliche Unterlagen
  • Einkommensnachweise der letzten 3-4 Monate
  • Letzer Bescheid über Arbeitslosengeld oder -hilfe
  • Letzter Rentenbescheid
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Frist/Dauer

Keine

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Kosten/Leistung

je nach kommunaler Verwaltungsgebührensatzung

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Rechtsbehelf

Weitere Informationen, finden Sie in Ihrem Bescheid.

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Sonstiges

Keine

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Rechtsgrundlage

Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)

  • § 1 Anwendungsbereich, Zweck und Zielgruppen
  • § 12 Einkommen
  • § 15 Überlassung von Mietwohnraum

Einkommensteuergesetz (EStG)

  • § 3 Nr.2 Steuerfreie Einnahmen
  • § 24 b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • § 32 Absatz 6 Kinder, Freibeträge für Kinder
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Zugehörigkeit zu