Wohnberechtigung
Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt zum Bezug von mit öffentlichen Geldern geförderten Wohnungen, die einem bestimmten Einkommens- oder Personenkreis vorbehalten sind.
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Fachbereich 2 - Assistenz Bauverwaltung und Stadtplanung
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Ortes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten.
- wenn Sie sich gewöhnlich nicht in Baden-Württemberg aufhalten: die Gemeinde, in der Sie wohnen wollen
Formular & Online-Prozess
- Einkommensnachweise der letzten 3-4 Monate
- Letzer Bescheid über Arbeitslosengeld oder -hilfe
- Letzter Rentenbescheid
je nach kommunaler Verwaltungsgebührensatzung
Weitere Informationen, finden Sie in Ihrem Bescheid.