Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges, unabhängiges und weisungsungebundenes Gremium. Er ist nur an die formellen und materiellen Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) sowie an die diese Vorschriften ergänzenden bundesrechtlichen und landesrechtlichen Verordnungen, insbesondere an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gebunden.
Die laufenden Verwaltungsaufgaben des Gutachterausschusses werden von der Geschäftsstelle ausgeführt. Diese erteilt auch Auskünfte über Bodenrichtwerte, nimmt Anträge auf Verkehrswertschätzungen entgegen und bereitet die Tätigkeiten des Gutachterausschusses vor.
Der Gutachterausschuss besteht aus einer vorsitzenden Person, einer stellvertretend vorsitzenden Person sowie weiteren Mitgliedern. Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und Erfahrung besitzen sie besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Die Sachverständigen sind ehrenamtlich tätig.
Die Mitglieder werden vom Gemeinderat auf eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.