Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen sind für Sie mit Mehrkosten verbunden.
Bitte stellen Sie deshalb rechtzeitig, vor Ablauf der Fälligkeit, einen Ratenzahlungs- oder Stundungsantrag bei der Stadtkasse Bad Urach.
Bitte beachten Sie, dass Ratenzahlungen und Stundungen in der Regel kostenpflichtig sind.