Dienstleistung

Sperrzeitverkürzung

Antrag auf Erteilung einer Sperrzeitverkürzung.

Für Bad Urach gelten folgende Sperrzeiten:

Die Sperrzeit beginnt um 1:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.
In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 2:00 Uhr.
In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
In den Nächten zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt die Sperrzeit um 3:00 Uhr.
Für Spielhallen beginnt die Sperrzeit an allen Tagen um 0:00 Uhr.

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Kontaktperson
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Kosten/Leistung

Abhängig von der Dauer der Sperrzeitverkürzung.

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Zugehörigkeit zu