Dienstleistung

Straßenverkehrsangelegenheiten

Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Geh- und Radwege, Straßen, Plätze) müssen grundsätzlich vorher straßenverkehrsrechtlich durch das Landratsamt Reutlingen genehmigt werden. Die Antragstellung erfolgt über das Bürgermeisteramt Bad Urach.

^
Kontaktperson
  • Leitung Fachbereich 3 - Bürgerservice, Leitung Öffentliche Ordnung
^
Frist/Dauer

Zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten.

^
Kosten/Leistung

Werden vom Landratsamt Reutlingen festgesetzt. Gegebenenfalls fallen Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bad Urach an.

^
Zugehörigkeit zu