Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Geh- und Radwege, Straßen, Plätze) müssen grundsätzlich vorher straßenverkehrsrechtlich durch das Landratsamt Reutlingen genehmigt werden. Die Antragstellung erfolgt über das Bürgermeisteramt Bad Urach.
Zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten.
Werden vom Landratsamt Reutlingen festgesetzt. Gegebenenfalls fallen Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bad Urach an.