Dienstleistung

Vereinswesen

Eingetragene Vereine sind juristische Personen und sind voll rechtsfähig. Sie können selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie können vor Gericht klagen und verklagt werden. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen. Als Mindestzahl bei der Eintragung fordert der Gesetzgeber sieben Mitglieder, § 56 BGB. Vereine können vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden und sind dann für den gemeinnützigen Tätigkeitsbereich von Ertragssteuern und Vermögenssteuern befreit. Vereine pflegen und fördern die (Freizeit-)Aktivitäten ihrer Mitglieder auf mannigfachen Gebieten und sind daher in unserer Gesellschaft nicht wegzudenken.

In Bad Urach gibt es eine Vielzahl von  Vereine. Die Stadt Bad Urach unterstützt und fördert ihre Vereine, indem sie Sportanlagen, Sporthallen und andere Räume zur Verfügung stellt und Vereine mit eigenen Sportanlagen finanziell unterstützt. Dies ist in Einzelfällen auch für investive Maßnahmen auf Antrag möglich.

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